
Nach KWG bedürfen ausländische organisierte Märkte oder ihre Betreiber schriftlicher Erlaubnis der BaFin, wenn sie Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland über ein elektronisches Handelssystem einen unmittelbaren Marktzugang gewähren. Der Erlaubnisantrag muss zahlreiche Angaben enthalten. Die BaFin kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilen, ......
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